Focus: Wohnwagen
ziehen
Wer den Autoführerschein vor dem 01.01.1999
erwarb, hat automatisch Führerscheinklasse BE.
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Klasse B
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen M, A1 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur
Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger
über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Beispiel: Fahrzeug 2.000kg + Anhänger 1500kg = Zulässig
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Klasse BE
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Beispiel: Fahrzeug 3.500kg + Anhänger 3.500kg = Zulässig
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Klasse B mit Schlüsselkennzahl 96
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Kfz der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg und zulässiger Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) über 3500 kg aber maximale zulässige Gesamtmasse
des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) 4250 kg. ACHTUNG : Keine Prüfung erforderlich, aber eine Schulung muss absolviert werden, im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 96
eingetragen.
Beispiel: Fahrzeug 2.750kg + Anhänger 1.500kg = Zulässig